3.1.3.Durchführung der Prüfung
Eine Seite des verklebten Prüfkörpers wird senkrecht in eine Haltevorrichtung so eingespannt, dass an der
anderen Seite des Prüfkörpers ein Haken (Gewicht berücksichtigen) für Gewichte freihängend angebracht
werden kann. Dies geschieht so, dass keine Beeinträchtigung der Prüfung durch angrenzende Flächen eintritt.
(Siehe Abbildung)