Die Beklagten verletzen das Klagepatent, indem sie Basisstationen in einem
LTE-Netzwerk betreiben und LTE-Telekommunikationsdienste anbieten.
Hierdurch verletzen die Beklagten den Anspruch 14 bzw. 19 des Klagepatents
unmittelbar wortsinngemäß.
Im Einzelnen: