Als Stand der Technik beschreibt das Klagepatent sogenannte Dual-Mode-
Geräte, welche entwickelt worden sind, um dem Benutzer den Umgang mit
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den oben angesprochenen Systemen zu erleichtern. Diese Dual-Mode-Geräte
eignen sich wahlweise sowohl für einen lokalen Mobilfunkdienst, d.h.
insbesondere zum schnurlosen Telefonieren im privaten Bereich, als auch
für globale Mobilfunkdienste, wie beispielsweise das GSM-System (Klagepatent,
Anlage 14, Abs. [0004]).