Bei Personen, die mehrere Staatsangehörigkeit besitzen, sind sämtliche Staatsangehörigkeitsverhältnisse anzugeben. Bei Asylberechtigten und Flüchtlingen ist der jeweilige Statusnachzuweisen. Können diese Angaben nicht verlässlich gemacht werden, so sind auf einem besonderen Blatt alle Umstände darzulegen, die für die Beurteilung von Bedeutung sind.
Bei Personen,