Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.05.2014 , offerieren wir Ihnen das Änderungsangebot für den AGB 205 (A 205 500 00 49).
Diese Angaben dienen als Richtwerte für die PÄV Eröffnung, die detaillierte Ausarbeitung erfolgt dann bei PÄV Befüllung. Wir gehen davon aus, dass diese Änderung bei Umstellung einfliessend und nicht scharf erfolgt. Ebenso nahmen wir an, dass es keine Artikelnummernänderung geben wird und somit auch keine Wechseleinsätze (mit/ohne zusätzliche Lasche) realisiert werden.