A.1.4 Mindestabstände der Schrauben und Mindestbauteildicken
Bei Schrauben mit einem Gewindeaußendurchmesser d ≤ 8 mm muss die Dicke der anzuschließenden Holzbauteile
mindestens 30 mm und bei Schrauben mit einem Gewindeaußendurchmesser d = 10 mm mindestens 40 mm
betragen.