7.2 Die Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von ROSSMANN aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum von ROSSMANN. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der ROSSMANN zustehenden Saldoforderung.