Im Sinne der EU-Norm 2002/96/EG muss das Altgerät
am Ende seines Lebenszyklus vorschriftsgemäß
entsorgt werden.Dies betrifft das Recycling von
nützlichen Substanzen,die im Gerät enthalten sind,und
ermöglicht eine Reduzierung der Umweltauswirkungen.
Nähere Informationen bitte bei der örtlichen
Abfallentsorgungsstelle oder bei dem Händler,bei dem
das Gerät gekauft wurde,erfragen