Mehrere Wiederverkäufer sollen sich nicht gegenseitig die Kunden abwerben. Das Unternehmen
achtet bei den vom Wiederverkäufer gemäß nachfolgend § 2 anzugebenden Kundendaten darauf,
dass Solches nicht erfolgt. Ein Wechsel eines Kunden von einem Wiederverkäufer zu einem anderen Wiederverkäufer soll nur mit dessen diesbezüglicher schriftlicher Erklärung des Wiederverkäuferwechsels erfolgen.