Darüber hinaus ist aus der Entgegenhaltung 2 (vgl. insb. Anspruch 1 und Figur 7) ein einklappbares Werkzeug bzw. eine einklappbare Werkzeuggruppe bekannt, die sich lediglich dadurch von den Ansprüchen 1 und 9 unterscheidet, dass sich am Ende Baugruppe 20‘ keine dritte Drehachse für eine dritte Werkzeuggruppe befindet. Dieser Unterschied vermag eine erfinderische Leistung jedoch nicht zu begründen, denn der Fachmann kann, je nach Art und Anzahl der verbauten Werkzeuge, eine zusätzliche Drehachse für eine zusätzliche Werkzeuggruppe einbauen.